
Zielgruppe
Zu unserer Zielgruppe gehören
- Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, dazu zählen Menschen mit:
- einer chronischen körperlichen Erkrankung
- einer körperlichen Behinderung
- einer neurologischen Erkrankung
- einer Sinnesbehinderung ( )* bis 40% Grad der Behinderung
- einer Lernschwäche/ intellektuellen Beeinträchtigung
- sonderpädagogischem Förderbedarf bis zum vollendeten 24. Lebensjahr nach Beendigung der Schulpflicht
- Mehrfachbehinderungen
- Betriebe, DienstgeberInnen, Personalverantwortliche, BetriebsrätInnen und Behindertenvertrauenspersonen
- die Menschen mit Behinderung beschäftigen, und Rat bzw. Unterstützung bei der Problemlösung eines Sachverhalts benötigen
- die planen, Menschen mit einer Behinderung oder Erkrankung einzustellen
- die Beratung bzgl. arbeitsbezogener Fragestellungen benötigen
- die Fragen zum Themenkreis Arbeit und Behinderung haben
*) Bei einer Hörbehinderung ab 50%, wenden Sie sich bitte an die Arbeitsassistenz WITAF.
Bei einer Sehbehinderung ab 50%, ist die Arbeitsassistenz des BSV für Sie zuständig.